Die Impfung sollte im Kindesalter fünf Mal verabreicht werden. Mit 2, 4 und 12 Monaten sollten die ersten drei Impfungen erfolgen. Die zusätzlichen zwei Dosen folgen idealerweise mit 4 bis 7 Jahren und mit 11 bis 15 Jahren.
Erwachsene: Sollten Sie ungeimpft sein, empfiehlt das BAG eine einmalige Keuchhustenimpfung im Alter von 25 Jahren. Diese Impfung entspricht der nötigen Auffrischungsimpfung bei bereits geimpften Personen.
Auffrischungsimpfungen im Abstand von 10 Jahren werden Personen empfohlen, welche in Kontakt mit unter 6 Monate alten Säuglingen und Schwangeren sind.
Ebenso wird schwangeren Frauen eine Keuchhusten-Impfung empfohlen, auf diese Weise können sie schützende Antikörper auf ihr Kind übertragen.
Sollten Sie unsicher sein, welche Impfung Sie benötigen, können Sie in Rotpunkt Apotheken die Serviceleistung Impfberatung nutzen. Auch in Kantonen, in denen noch nicht geimpft werden darf, beraten Apotheker:innen Sie kompetent rund um das Thema Impfungen.