Herpes zoster ist eine wiederauflebende, sich zunächst über Tröpfchen-Übertragung verbreitende Infektionskrankheit. Die meisten kennen sie als die gefürchteten roten Punkte im Gesicht ihrer Spielkameraden im Kindergarten. Was als hochansteckende Windpocken beginnt, versteckt sich dann ein Leben lang in den Nervenknoten der Wirbelsäule. Dort ruht das Virus und kommt erst später, meistens bei intensiver Sonneneinstrahlung, in einer belastenden Lebensphase oder altersbedingt wieder zurück. Ab 50 Jahren geht ein erneuter Ausbruch vermehrt mit einer Schwächung des Immunsystems, zum Beispiel wegen einer langanhaltenden Vorerkrankung, einher. Das wieder erwachte Virus zeigt sich dann in Form einer Gürtelrose, eines rosenähnlichen schmerzhaften Bläschen-Kranzes um die Gebiete der zentral verlaufenden Nervenbahnen. Optisch äussert sich ein Ausbruch meistens im Gesicht und an den Seiten um den unteren Rücken herum an der Hautoberfläche. Weitere Symptome sind leichtes Fieber, Ermüdungszustände und ein starker Juckreiz. Bei ausbleibender Impfung entsteht vorwiegend im Alter ab 65 Jahren (bis zu 20'000 Konsultationen im Jahr schweizweit) eine Gürtelrose. Herpesbedingte Schmerzen können dann über mehrere Monate bis Jahre bestehen (Post-Zoster-Neuralgie).
Bleibt die Gürtelrose im Bereich der Augen unbehandelt, kann es zur Erblindung kommen.
Die Nachholimpfung (1 bzw. 2 Dosen) gegen Windpocken wird vom BAG allen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen im Alter von 13 Monaten bis 39 empfohlen, welche bislang noch nicht an Varizellen erkrankt sind und die noch nicht insgesamt zwei Impfdosen erhalten haben.
Für die Nachholimpfung müssen Sie sich bei Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin melden. In den Apotheken kann nur die Auffrischimpfung gemacht werden.
Für gesunde Personen ist die Impfung ab 65 Jahren empfohlen. Diese Impfung ist neu in den Apotheken zugelassen. Möglich ist dies bereits in den Kantonen Basel, Obwalden, Solothurn und Zürich. Für die Folgeimpfung sind zusätzlich die Rotpunkt Apotheken in den Kantonen Appenzell Ausserrhoden, Graubünden, Luzern, Nidwalden und Thurgau zugelassen.
Im Falle einer Immundefizienz bei Personen ab 50 Jahren, respektive bei schweren Fällen von Immundefizienz ab 18 Jahren muss die Impfung durch eine Ärztin, einen Arzt erfolgen.
Impfschema: Seit Herbst 2022 empfiehlt das BAG zwei Impfdosen Shingrix®-Impfstoff im Abstand von mindestens 2 Monaten. Die Kosten für die Impfung werden von der Grundversicherung übernommen aufgrund der Aufnahme des Impfstoffs in die Spezialitätenliste.
Bitte informieren Sie sich vorgängig bei Ihrer Krankenkasse, ob Sie die Quittung einsenden dürfen oder ein Rezept dazu benötigen für das Impfen in der Apotheke.
Wie alle Impfstoffe kann auch Shingrix® Nebenwirkungen haben, die aber nicht bei jedem auftreten müssen. Die häufigsten unerwünschten Wirkungen sind Schmerzen, Rötung oder Schwellung an der Injektionsstelle, Müdigkeit, Schüttelfrost und Fieber.
Gürtelrose (Herpes zoster) auf infovac.ch: Infovac hält ausführliche, wissenschaftlich gesicherte und aktualisierte Informationen zur Impfung bereit und ist HON zertifiziert.
Windpocken & Gürtelrose Information des BAG: Die Seite des Bundesamtes für Gesundheit stellt gesicherte Informationen rund um die Windpocken und Gürtelrose bereit und enthält weiterführende Links.
Achtung: Gehen Sie bei Anzeichen auf Gürtelrose in Behandlung
Bei ersten Anzeichen auf eine Gürtelrose sollte man sich schnell in Behandlung begeben. Fällt die zeitnahe Behandlung aus, kann es zu starken Nervenschmerzen, Schwellungen, chronischen Schmerzen und Erblindung kommen. Insbesondere, wenn das Virus im Gesicht und Hals-Bereich auftritt, muss schnell gehandelt werden. Das Varizella-Zoster-Virus kann auch ohne herpete (also Bläschen) mit ansonsten gleichbleibenden Symptomen auftauchen.